Sterbegeldversicherung
Den Hinterbliebenen ein Sterbegeld zu zahlen und sie damit von den Kosten der Bestattung zu entlasten, geht auf Bismarck zurück. Mit der Einführung der Sozialgesetzgebung 1889 wurde nicht nur eine Krankenversicherung für Arbeiter, eine von Arbeitgebern zu zahlende Unfallversicherung, sondern auch eine Invaliditäts- und Altersversicherung verbindlich. Bis in die Gegenwart bildeten die Sozialgesetze des ersten Reichspräsidenten Otto von Bismarck (1871 bis 1890) die Grundlage der Sozialversicherung im modernen Sozialstaat. Allerdings wurde mit der Reformierung des Gesundheitssystems in der Bundesrepublik das Sterbegeld selbst zum Sterbefall.
„Wir hoffen immer, und in allen Dingen ist besser hoffen als verzweifeln.“
Bis Anfang der 80’er Jahre war das Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die abhängig vom Einkommen an die 4000 Mark und mehr ausmachen konnte. Damit waren nahezu alle Kosten einer Beerdigung zu decken und die Hinterbliebenen von den finanziellen Sorgen beim Ableben eines Angehörigen entlastet.
Im Rahmen einer Gesundheitsreform wurde 1989 das Sterbegeld halbiert. Wer zu jener Zeit neu in die Gesetzlichen Krankenkassen eintrat, hatte darauf allerdings schon gar keinen Anspruch mehr. Zum 1. Januar 2003 wurde das Sterbegeld abermals halbiert. Damit war das Sterbegeld bestenfalls noch ein Zuschuss zu den Bestattungskosten, 2004 wurde es dann sogar gänzlich abgeschafft.
Um die Angehörigen zu entlasten, empfiehlt sich seither zur Vorsorge für den eigenen Todesfall eine Sterbegeldversicherung, die je nach Anbieter mit oder ohne Gesundheitsprüfung bis ins hohe Alter abgeschlossen werden kann. Dabei handelt es sich um eine kapitalbildende Versicherung, die im Todesfall der/des Versicherten einen vorab festgelegten Betrag an eine vorher frei wählbare Person oder auch an ein Bestattungsunternehmen auszahlt.