Was ist nach einem Todesfall zu tun?
- Arzt benachrichtigen; Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen
- Benachrichtigung der engsten Angehörigen
- Verträge und Verfügungen zusammenstellen (Geburts- oder Heiratsurkunde, Personalausweis, Bestattungsvorsorge, Willenserklärung zur Feuer- oder Erdbestattung, Patientenverfügung)
- Bestatter auswählen; Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle veranlassen; klären, welche Aufgaben die Angehörigen selbst übernehmen
- ggf. Festlegung der Aufbahrung in einer Trauerhalle
- Bestattung planen, Grabart bestimmen (Wahl- oder Reihengrab bei Erd- oder Feuerbestattung)
- Terminfestlegung für die Trauerfeier
- Musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
- Dekoration für die Trauerfeier, Kranz- und Blumenschmuck auswählen
- Trauerbriefe bestellen
- Zeitung: Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen (Anzeigenschluss beachten!)
- Pfarrer oder Redner informieren
- Trauerkaffee oder Traueressen in einem Restaurant reservieren
„Von der Erde gegangen, im Herzen geblieben.“
Ab- und Ummeldungen
Vom Bestatter zu erledigen
Die Behördengänge, die innerhalb einer kurzen Frist bei Eintritt eines Sterbefalls zu erledigen sind, nimmt der Bestatter Ihnen ab. Dazu gehören:
- Meldung des Sterbefalls beim Standesamt
- Weitergabe des Personalausweises an Meldestelle (über Standesamt)
- Abmeldung bei der Krankenkasse, Abgabe der Chipkarte
- Abmeldung von Pflegegeld
- Abmeldung beim Amt für Familie und Soziales von Blindengeld, Kriegsopferente, Schwerbeschädigtengeld
- Abmeldung bei der Rentenstelle (Altersrente, Witwenrente, Unfallrente), ggf. Beantragung des Witwen- bzw. Witwervorschusses (drei Monatsraten der Grundrente des Verstorbenen, ab 4. Monat gibt es Witwenrente)
- Abmeldung beim Arbeitgeber oder Arbeitsamt
- Beantragung von Zahlung aus Lebensversicherungen
Von Hinterbliebenen zu erledigen
Einige Formalitäten können nur Hinterbliebene selbst erledigen:
- Antrag auf Witwen- Witwer- bzw. Waisenrente, da detaillierte Auskünfte erforderlich sind. Wenn möglich, Termin bei der Rentenstelle erfragen
- Beantragung des Erbscheins, da das Vermögen sowie alle Erben angegeben werden müssen
- Klären der Erbschaftsangelegenheiten
- Umschreiben von Grundstücken beim Grundbuchamt
- Auflösen von Konten, Sparbüchern, Festgeld
- Zuschüsse von der Gewerkschaft
Ummeldungen
- Änderung der Steuerklasse beim Finanzamt
- Kindergeldanspruch
- Bei der Wohngeldstelle
- Auto ab- oder ummelden bei Zulassungsstelle, Steuer bei Finanzamt, Versicherung
- Kündigung der Wohnung (Kündigungsfrist beachten)
- Umschreiben der Genossenschaftswohnung bzw. -Anteile
- Hausratversicherung, wenn Wohnung aufgelöst ist
- Telefon, Gas, Strom, Wasser, Zeitungen, GEZ
- Umleitung oder Nachsendung von Postsendungen
- Garten, Garage, Vereine, Klubs o.ä.