Bestattungskosten

Der Tod eines geliebten Menschen trifft in den meisten Fällen unverhofft ein. In dieser emotionalen Ausnahmesituation ist es oft schwierig eine Bestattung zu organisieren. Wir stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite und treffen mit Ihnen gemeinsam alle Entscheidungen. Für die Hinterbliebenen bedeutet eine Bestattung auch eine finanzielle Belastung, denn das Sterbegeld der Krankenkasse ist schon seit Jahren abgeschafft worden und nur die wenigsten Menschen haben zu Lebzeiten ausreichend vorgesorgt.

“ Menschen, die wir lieben, bleiben für immer, denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.“

Welche Kosten sind zu berücksichtigen?

Bei den Bestattungskosten wird grundsätzlich zwischen den Leistungen des Bestattungsinstitutes sowie den Gebühren des Friedhofes und den Fremdauslagen unterschieden.

Leistungen des Bestattungs-institutes

  • Bestattungsartikel (z.B. Sarg, Urne)
  • Bestatterdienste ( z.B. Einsargung, Überführung)
  • Erledigung der Formalitäten

Friedhofs-gebuehren

Die Gebühren der Grabstellen auf den Friedhöfen sind je nach Grabart, Lage und Friedhof sehr unterschiedlich und werden von den jeweiligen Kommunen/Städten erhoben.

Fremdauslagen

  • Krematorium
  • Arztkosten (z.B. Ausstellung des Totenscheins
  • Trauerfloristik (z.B. Gestecke, Kränze)
  • Traueranzeige in der Zeitung
  • freier Redner bei der Trauerfeier
  • musikalische Untermalung der Trauerfeier
  • Sargträger/Urnenträger

Auf die Gebühren der Friedhöfe und auf die Fremdauslagen hat das Bestattungsinstitut keinen Einfluss. Diese Kosten werden vom Bestattungsinstitut lediglich verauslagt und den Angehörigen ohne Aufschläge in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für verauslagte Kosten bei Krankenhäusern, Ärzten und Standesämtern.

Bei den Bestattungskosten sollten auch Aufwendungen für den Grabstein, die spätere Pflege der Grabstätte oder ein im Anschluss an die Bestattung stattfindendes Trauerkaffee berücksichtigt werden.

Kosten

  • Urnenreihengrab
  • Urnenwahlgrab
  • Urnengemeinschaftsanlage (grüne Wiese = anonym/halbanonym)
  • Erdreihengrab
  • Erdwahlgrab

Reihengraeber

Sie werden vom Friedhof der Reihe nach vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Wahlgraebern

Hier kann die Lage des Grabes selbst bestimmt werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf verlängert werden.

Urnengraeber

Auf der Urnengemeinschaftsanlage (grüne Wiese) werden vom Friedhof der Reihe nach vergeben. Man kann die Lage des Grabes nicht selber bestimmen. Die Nutzungszeit eines Grabes variiert nach Region und liegt im Allgemeinen zwischen 20 und 30 Jahren.