Uebersicht aller Bestattungsarten

Erdbestattung

Die Erdbestattung eines Verstorbenen erfolgt ausschließlich auf staatlich genehmigten und registrierten Bestattungsplätzen. Nach dem Bestattungsgesetz muss sie innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes vollzogen sein. In begründeten Ausnahmefällen kann beim Gesundheitsamt eine Verlängerung der Wartefrist beantragt werden.

Vorteile:

  • Kann als Familiengrabstätte dienen
  • Auswahl des Grabplatzes
  • Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich
  • Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung

Nachteile:

  • Verpflichtung zur Grabpflege

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung darf nur in nach den gesetzlichen Regelungen entsprechend ausgestatteten und vom zuständigen Regierungspräsidium genehmigten Krematorien durchgeführt werden. Gemäß dem Bestattungsgesetz muss eine Einäscherung innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes vollzogen sein.

Vorteile:

  • Kann als Familiengrabstätte dienen
  • Auswahl des Grabplatzes
  • Vorauserwerb zu Lebzeiten möglich
  • Individuelle Grabgestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung
  • Geringer Pflegeaufwand

Nachteile:

  • Verpflichtung zur Grabpflege

Seebestattung

Nach der Einäscherung (Feuerbestattung) wird die Urne mit den Aschresten der/des Verstorbenen an ein Bestattungsunternehmen, welches Seebestattungen durchführt, gesandt. Seebestattungen können weltweit in den vorgesehenen Regionen erfolgen.

Vorteile:

  • Keine Verpflichtung
  • Keine örtliche Gebundenheit

Nachteile:

  • Nur der Strand als Ort des Gedenkens
  • Kein Hinweis auf die Persönlichkeit des Verstorbenen

Baumbestattung

Die Baumbestattung zählt zu dem Begriff der Naturbestattungen, mit dem verschiedene Bestattungsformen in „naturhafter Umgebung“ bezeichnet werden. Diese Bestattungsformen setzen üblicherweise eine Kremierung (Einäscherung) voraus.

Die Baumbestattung bezeichnet die Bestattung unter Bäumen oder im Walde bei Forstleuten und wird außerhalb traditioneller Friedhöfe durchgeführt. Die entsprechenden Flächen in Deutschland sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen genehmigungspflichtig.

Durch die Bestattung im Wurzelbereich von Bäumen soll die materielle Hülle des Verstorbenen schneller in den Naturkreislauf zurück gelangen und es wird die Unsterblichkeit der materiellen Hülle symbolisiert. Der Baum ist zudem das Grabmal mit der Symbolik von Dauerhaftigkeit und Standhaftigkeit. Die Idee der Baumbestattung wurde vom Schweizer Ingenieur Ueli Sauter im Jahre 1993 entwickelt und kommerzialisiert. Die Bezeichnung für sein Konzept „Friedwald“ ist als Marke eingetragen und darf nur für diese Begräbnisstätten genutzt werden.

Erinnerungsdiamanten

Der Diamant galt schon immer als Symbol ewiger Liebe und Erinnerung. Diamanten werden nicht nur in der Natur gefunden, sondern können seit einigen Jahren auch synthetisch hergestellt werden. Für die Herstellung eines oder mehrerer Erinnerungsdiamanten wird ein kleiner Teil der Kremationsasche des Verstorbenen benötigt. Diese Teilmenge wird sorgfältig abgetragen, registriert und versiegelt verpackt.

Unter Verwendung reinen Kohlenstoffs und einer speziellen Diamantenpresse kann unter hohem Druck und hoher Temperatur ein echter Diamant hergestellt werden. Dieser Prozess entspricht dem in der Natur ablaufenden.

Für nähere Informationen empfehlen wir folgende Internetseiten: